Versorgungsausgleich
Mit dem Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften der Ehegatten verglichen und gleichmäßig auf beide Ehegatten aufgeteilt.
Sofern die Ehegatten den Versorgungsausgleich nicht ehevertraglich ausgeschlossen haben oder hierauf verzichten wird dieser von Amts wegen mit Einreichung des Scheidungsantrages durchgeführt.
Hierzu müssen Sie die Fragebögen zum Versorgungsausgleich ausfüllen.
In einigen wenigen Ausnahmefällen kann beim Gericht beantragt werden, den Versorgungsausgleich wegen unbilliger Härte nicht durchzuführen.