Kanzlei Schwadorf
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Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung

Es besteht die Möglichkeit, bereits vor der Heirat oder während der intakten Ehe einen Ehevertrag zu schließen, in dem weitestgehend sämtliche Scheidungsfolgen geregelt sind.

Ebenso besteht die Möglichkeit nach der Trennung eine einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen.

Ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung muss von einem Notar beurkundet werden. Ein Notar ist auch grundsätzlich dazu in der Lage, einen Ehevertrag aufzusetzen. Dennoch sollten beide (künftige) Eheleute nicht auf jeweils begleitende anwaltliche Beratung verzichten.

Es gibt viele weitere Möglichkeiten, einen Ehevertrag inhaltlich zu gestalten. Voraussetzung ist jedoch, dass beide Partner auf "gleicher Augenhöhe" miteinander verhandeln.

Dies ist aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der inzwischen auch der Bundesgerichtshof gefolgt ist, unabdingbare Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Ehevertrages.

Bitte sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne.