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Kindesunterhalt

Bei minderjährigen Kindern ist grundsätzlich derjenige Elternteil unterhaltsberechtigt, der die Kinder betreut.
Dem nicht betreuenden Elternteil trifft eine erhöhte Unterhaltsverpflichtung.
Die Höhe des Unterhals richtet sich nach der jeweils aktuellsten Fassung der Düsseldorfer Tabelle, die von allen Familiengerichten in Deutschland beachtet wird.

Bei volljährigen Kindern sind grundsätzlich beide Elternteile dem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet. Die Höhe hängt davon ab, ob das Kind noch zur Schule geht oder aus einem anderen Grund weiter von den Eltern abhängig, ob es noch zu Hause wohnt oder einen eigenen Hausstand hat, ob es eigene Einkünfte hat, etc.

Die Höhe des jeweiligen Kindesunterhaltes hängt immer von der jeweiligen Einkommensermittlung ab. Hier ist das durchschnittliche Monatsnettoeinkommen zugrunde zu legen und mit eventuellen Abzugsposten zu bereinigen.

Die Berechnung des Kindesunterhaltes ist in den meisten Fällen sehr komplex, so dass es wichtig ist, sich hier durch einen erfahrenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Je nachdem, ob eine kompetente Rechtsberatung stattgefunden hat oder nicht, kann die Höhe des Unterhaltes in den einzelnen Fällen sehr unterschiedlich sein.